Haus- und Platzordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wedelhalle
I. Allgemeines
1. Inhaber und Betreiber der Tennisplätze und des Fitnessbereiches nebst der dazu gehörenden Räumlichkeiten ist die Wedelhalle GmbH, Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel (nachfolgend „Betreiber“ genannt). Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Jeder Nutzer[1] der Räumlichkeiten und der Einrichtungen erklärt sich mit der Geltung dieser Haus- und Platzordnung einverstanden und erkennt diese als für ihn verbindlich an.
2. Der Zugang zur Wedelhalle ist täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr möglich. Da der Empfang innerhalb dieses Zeitrahmens nicht durchgängig besetzt ist, erfolgt der Zutritt für die Tennisspieler durch Eingabe des im Rahmen der Platzbuchung erhaltenen Zahlencodes (bzw. für Abonnenten durch Verwendung der erhaltenen Zugangskarte) sowie für den Fitnessbereich unter Verwendung der entsprechenden Mitgliedskarte. Die Wedelhalle schließt um 22.30 Uhr, bis dahin müssen alle Nutzer die Räumlichkeiten verlassen haben.
3. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln; es ist auf Sauberkeit zu achten. Belästigungen anderer Nutzer, etwa durch Lärm, sind zu vermeiden. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
4. Im gesamten Bereich der Wedelhalle herrscht striktes Rauchverbot.
5. Die Nutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Betreiber übernimmt diesbezüglich keine Haftung, insbesondere nicht für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung mitgebrachter Wertsachen, Kleidung oder sonstiger Gegenstände.
6. Im Übrigen wird die Haftung des Betreibers für Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betreibers, seiner Vertreter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, wie folgt beschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) – dann jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden – sowie der Höhe nach unbeschränkt bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Darüber hinaus ist die Haftung des Betreibers für die Fälle der o. g. schuldhaften Pflichtverletzung jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Verursachte Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. Der Verursacher haftet dem Betreiber gegenüber in vollem Umfang.
8. Eine Aufrechnung des Nutzers gegen Forderungen des Betreibers ist nur zulässig, soweit die Forderung(en) des Nutzers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist bzw. sind.
9. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine zuvor erteilte Genehmigung des Betreibers ist untersagt.
10. Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tor zum Parkplatz jeden Abend gegen ca. 23.00 Uhr verschlossen wird. Das Abstellen von Fahrzeugen über Nacht ist nicht erwünscht. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
II. Tennisplätze
1. Die stundenweise Buchung der Tennisplätze soll online über das Buchungssystem auf der Homepage www.wedelhalle.de erfolgen (Vor der ersten Buchung ist einmalig eine Registrierung der Kontaktdaten plus anschließende Aktivierung/Freischaltung am Empfang der Wedelhalle durch das Personal des Betreibers erforderlich.); dort ist auch die jeweils aktuelle Preisliste hinterlegt. Nach erfolgter Platzbuchung erhält der Spieler per E-Mail einen Zahlencode, mit welchem zu der gebuchten Zeit (von 30 Minuten vor bis 30 Minuten nach gebuchtem Spielbeginn) die Zutrittsmöglichkeit zur Wedelhalle gewährleistet ist. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.
2. Eine Stornierung der Platzbuchung (ausgenommen Abonnements) ist bis 24 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn möglich. Im Übrigen gehen zu spät begonnene oder nicht wahrgenommene Stunden zu Lasten des betreffenden Spielers. Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Einzelfall (z. B. wegen eines Turniers, notwendiger Reparaturen o. ä.) den Platz in Anspruch zu nehmen und bereits gebuchte Stunden zu verlegen oder zu erstatten.
3. Die Abonnenten erhalten gegen Zahlung eines Pfandes in Höhe von 15,00 € eine Zugangskarte, mit der analog zum Zahlencode zu den jeweils gebuchten Zeiten der Zutritt erfolgen kann. Der Abonnent ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust dieser Karte sofort zu melden, damit der Betreiber eine Sperrung der Karte veranlassen kann. Im Falle des Verlusts der Karte durch den Abonnenten behält sich der Betreiber vor, über das Einbehalten des Pfandes hinaus einen höheren Schaden vom Abonnenten ersetzt zu verlangen, sofern dem Betreiber ein solcher entsteht.
4. Die bevorzugte Zahlungsart ist der Bankeinzug. Der Spieler soll dem Betreiber vor der erstmaligen Platzbuchung auf einem entsprechenden Formular eine Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat erteilen. Die in diesem Zusammenhang angegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein; es besteht eine unverzügliche Mitteilungspflicht bei Änderungen der Kontaktdaten und/oder Kontodaten. Kosten für Rücklastschriften, die durch Angabe fehlerhafter Kontakt- oder Kontodaten bzw. wegen unzureichender Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten des Spielers.
5. Die Tennisplätze sind stets in Sportkleidung, mit sauberen und geeigneten Sport- bzw. Tennisschuhen zu betreten. Die Hallentennisschuhe müssen für Teppich geeignet sein, dürfen kein Profil haben und müssen eine glatte Sohle aufweisen. Dunkle Sohlen dürfen nur mit Hallenschuhen der neuesten Generation (2017) genutzt werden. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Bei Missachtung, insbes. Tragen der falschen Schuhe, kann der Betreiber eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro verlangen.
6. Um einen reibungslosen Spielablauf gewährleisten zu können, soll der Platz nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde). Maßgeblich für den Beginn und das Ende einer Spielstunde ist die in der Halle angebrachte Uhr.
7. Mitgebrachte Getränke sind am Spielfeldrand sicher in einer Sporttasche zu verwahren. Der Konsum alkoholischer Getränke ist untersagt. Bei Missachtung kann der Betreiber sowohl eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro als auch die Regulierung des Schadens bspw. durch .die persönliche Haftpflichtversicherung verlangen. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Platz ist untersagt.
8. Der Platz ist mit Ablauf der gebuchten Zeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Eine zeitliche Überschreitung ist nicht zulässig. Das Licht auf den Hallenplätzen schaltet sich nach Ablauf der gebuchten Zeit automatisch ab, sofern der Platz nicht im Anschluss gemietet wurde.
III. Umkleiden und Sanitärbereich
1. Für die Aufbewahrung von Kleidung und Wertgegenständen stehen im Bereich der Umkleideräume Schließfächer bereit. Diese dürfen ausschließlich für die Dauer des Aufenthalts in der Wedelhalle genutzt werden. Der Betreiber ist berechtigt, über Nacht belegte Schließfächer zu öffnen.
2. Im Sanitärbereich sollen aus hygienischen Gründen Badeschuhe getragen werden. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden. Die Entfernung von Körperbehaarung ist untersagt.
IV. Fitness- und Saunabereich
1. Die Berechtigung zur Nutzung des Fitness- und Saunabereichs setzt einen Beitritt/Mitgliedschaft voraus (entsprechende Formulare sind am Empfang erhältlich).
2. Eine Betreuung des Fitnessbereichs durch Trainer oder anderes Personal findet nicht statt. Das Mitglied verpflichtet sich, die Fitnessgeräte sorgsam und bestimmungsgemäß zu verwenden. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der korrekten Nutzung gibt es die Möglichkeit, die Bedienungsanleitungen der Fitnessgeräte einzusehen. Für Fehlgebrauch oder Missbrauch der Geräte übernimmt der Betreiber keine Haftung.
3. Das Training ist in geeigneter Sportkleidung und sauberen Sportschuhen auszuführen; das Trainieren mit freiem Oberkörper ist untersagt. Aus hygienischen Gründen ist beim Training stets ein Handtuch mitzuführen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Nach dem Gebrauch der Geräte sind diese so gereinigt zu hinterlassen, dass ein anderes Mitglied sogleich das Training aufnehmen kann. Bewegliche Geräte wie Hanteln u. ä. müssen nach dem Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
4. Es ist dem Mitglied untersagt, im Fitnessbereich alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Wedelhalle anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Betreiber berechtigt, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
5. Die offiziellen Saunazeiten hängen aus. Der Saunabereich soll nur mit geeignetem Schuhwerk (Badeschuhe) betreten werden. Vor dem Beginn des Saunabades ist das Mitglied verpflichtet, den Körper gründlich zu reinigen. Die Nutzung der Sauna ist nur unter Verwendung eines ausreichend großen Handtuchs als Sitz-/Liegeunterlage gestattet. Bei der Nutzung ist auf andere Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Insbesondere erfolgt die Benutzung auf eigene Gefahr. Die Entfernung von Körperbehaarung ist untersagt.
Bei Missachtung einer der Ausführungen zu Punkt 1, 3, 4 oder 5 kann der Betreiber eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro verlangen.
V. Schlussbestimmungen
1. Der Betreiber behält sich vor, die Haus- und Platzordnung inhaltlich den aktuellen Begebenheiten anzupassen.
2. Soweit eine Bestimmung dieser Haus- und Platzordnung unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3. Erfüllungsort ist Burgwedel. Stand: 15.01.2018
[1] Lediglich aus Gründen besserer Lesbarkeit wird im Text durchgängig nur die männliche Form verwendet. Für Nutzerinnen der Wedelhalle gelten die Regelungen in gleicher Form.